Gerecht geht anders

 

Wie sieht eine gerechte Gemeindefinanzierung aus? ver.di schlägt vor:

Gewerbesteuer ausbauen statt abschaffen
Zu einer gerechten Gemeindefinanzierung gehört der Erhalt der Gewerbesteuer. Mehr noch: ihre Weiterentwicklung zu einer Gemeindewirtschaftsteuer. Denn bislang erfasst die Gewerbesteuer nur einen kleinen Teil der Unternehmen in den Kommunen. Gut verdienende Freiberufler und Selbstständige wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und viele andere sind bisher von der Gewerbesteuer ausgenommen – auch wenn sie höhere Einkommen erzielen als viele kleine Gewerbetreibende. Bei einer Gemeindewirtschaftssteuer würden alle am Ort ansässigen Betriebe, Selbstständige und Freiberufler – je nach Leistungsfähigkeit, diese Abgabe zahlen. Durch den Ausbau der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer hätten die Gemeinden also deutlich stabilere Einnahmen als bisher.


Rettungsfonds für die ärmsten Städte und Gemeinden    
Für die am stärksten verschuldeten und unter Massenarbeitslosigkeit und Krise leidenden Städte und Gemeinden ist ein Rettungsfonds notwendig, damit sie aus der Schuldenfalle gelangen. Der Rettungsfonds müsste einen Teil der Schulden übernehmen, mindestens aber die Zinszahlungen dafür. Dadurch würden die hoch verschuldeten Städte und Gemeinden wieder Handlungsspielraum bekommen, sodass sie mehr investieren und ihre Leistungen verbessern können.

 

Mehr Geld von Bund und Ländern für die Städte und Gemeinden
Weiterer Spielraum für Städte und Gemeinden würde entstehen, wenn der Bund einen höheren Anteil an den Wohn- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose (Hartz IV) und für die Grundsicherung im Alter übernehmen würde. Zudem müssen die Länder mehr Geld an die Städte und Gemeinden zahlen und sich dabei stärker am Finanzbedarf der hoch verschuldeten Städte orientieren.


Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine verbesserte Erbschaftssteuer
Die Steuereinnahmen der Länder wiederum müssen durch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftsbesteuerung von großen Vermögen und Betriebsvermögen gestärkt werden. Auch Vermögende und reiche Erben sollen wieder mehr zur Finanzierung unserer Städte und Gemeinden beitragen. Auch sie sind Nutznießer der Gemeinden, ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen.


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