Glossar
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Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz stellt eine Steuerreform dar, die im Januar 2010 in Kraft getreten ist und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Seitdem sind die Beiträge zur gesetzlichen und einer entsprechenden privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen daraus für etwa 16,6 Millionen Deutsche Steuerentlastungen in Höhe von zirka zehn Milliarden Euro resultieren. Innerhalb aufgestockter Höchstbeträge können Steuerzahler zudem Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Das gilt zum Beispiel bei Prämien für eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
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Einkommenssteuer (bzw. Lohnsteuer)
Die Meisten müssen Einkommenssteuer zahlen – vorausgesetzt ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt 8.004 Euro im Jahr (2010). Niedrigere Einkommen sind von der Einkommenssteuer befreit. Gezahlt wird auf Löhne, Gehälter, Bezüge, Honorare, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb, Ertragsanteile von Renten usw. Es ist gleich, ob es sich dabei um Angestellte, Beamte, Landwirte, Vermieter oder Selbstständige handelt. Die Lohnsteuer ist eigentlich nur eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer, die bei abhängig Beschäftigten monatlich als Abzug vom Lohn direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen wird. Die Einkommenssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. Der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer ist nach der Gewerbesteuer die bedeutsamste Steuereinnahmequelle der Gemeinden.
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Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer erfasst private Erbschaften sowie Firmennachfolgen. Kleine Erbschaften bleiben steuerfrei. Die Freibeträge liegen bei 400.000 für jedes Kind und 500.000 Euro für den Ehepartner. Sehr hohe Erbschaften, die nach Abzug von Freibeträgen fünf Millionen Euro und mehr betragen, werden im Durchschnitt mit weniger als 20 Prozent besteuert. Fast gänzlich befreit sind Firmenerben. Zunächst gelten für sie zusätzliche Abzugsbeträge, so dass die Erbschaft kleinerer Betriebe in der Regel steuerfrei bleibt. Es fällt darüber hinaus nur eine Versteuerung von 15 Prozent des zu besteuernden Betriebsvermögens an. Wird das Unternehmen vom Erben fünf Jahre lang fortgeführt, bleiben die restlichen 85 Prozent nach fünf Jahren steuerfrei, wenn es keine gravierenden Rückgänge bei der Lohnsumme gegeben hat. Unternehmen können sogar vollständig steuerfrei vererbt werden, wenn sie sieben Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze (Erhalt der durchschnittlichen Lohnsumme) fortgeführt werden.
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Ergebnishaushalt
Ein Ergebnishaushalt setzt sich zusammen aus Erträgen und Aufwendungen. Er entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlust-Rechnung. Sein Saldo (= Soll und Haben) gibt Auskunft über die Höhe des Eigenkapitals und gilt damit als wichtigste Kennzahl der finanziellen Situation einer Kommune.
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Finanztransaktionssteuer
Die Finanztransaktionssteuer gehört zu den so genannten Kapitalverkehrsteuern. Die Steuer wird bei börslichen und außerbörslichen Finanztransaktionen erhoben. Aber: Bisher gibt es weltweit noch keine Finanztransaktionssteuer für alle Finanztransaktionen. Ziel dieser Finanztransaktionssteuern ist es, Finanzmärkte zu stabilisieren und Märkte zu regulieren - durch höhere Transaktionskosten und durch das Verringern des spekulativen und technischen Handels. In Deutschland wird die Finanztransaktionssteuer häufig mit der Börsenumsatzsteuer gleichgesetzt. attac, die "Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen", definiert die Finanztransaktionssteuer als "eine Umsatzsteuer für die Finanzmärkte. Sie umfasst Devisen, Aktien und Anleihen sowie den Handel mit Derivaten. Auf den Handel mit diesen Finanzvermögen soll bei jeder Transaktion ein geringer Steuersatz von bis zu 0,5 % erhoben werden. Die Vorschläge für Steuern auf Finanztransaktionen gehen bis auf John Maynard Keynes (1943) und James Tobin (1972) zurück. Die Tobin-Steuer, eine Steuer auf den Handel mit Währungen (Devisentransaktionssteuer), war die erste Steuer, die auf die globalisierten Finanzmärkte zugeschnitten ist".
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Gemeindewirtschaftssteuer
Die Gemeindewirtschaftssteuer ist eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer. Bislang erfasst die Gewerbesteuer nur einen kleinen Teil der Unternehmen in den Kommunen. Freiberufler und Selbstständige wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und viele andere sind bisher von der Gewerbesteuer ausgenommen – auch wenn sie höhere Einkommen erzielen als viele kleine Gewerbetreibende. Bei einer Gemeindewirtschaftssteuer müssten alle vor Ort ansässigen Betriebe, Selbstständige und Freiberufler diese Abgabe zahlen – bei einem Freibetrag von 25.000 Euro im Jahr. Selbstständige und Unternehmer könnten diese Gemeindewirtschaftssteuer wie bisher die Gewerbesteuer pauschaliert von der Einkommenssteuer abziehen.
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste unmittelbare Einnahmequelle der Kommunen. Sie wird von den Betrieben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde bezahlt. Diese legt die Höhe des Steuersatzes fest. Gewerbesteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder als Einzelunternehmen und Personengesellschaften erfasst werden. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte gehören nicht dazu, selbst wenn sie große Praxen mit vielen Beschäftigten betreiben. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz 5.000 Euro übersteigt.
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Grundsteuer
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Sie ist nach der Gewerbesteuer und dem Einkommenssteueranteil die drittergiebigste Steuereinnahmequelle der Kommunen. Städte und Gemeinden erheben Grundsteuern auf die in ihrem Gebiet liegenden Grundstücke. Die Grundsteuer bezieht sich auf bebaute, unbebaute sowie auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Viele Städte und Gemeinden verbinden die Erhebung der Grundsteuer mit der Erhebung der von den Grundstückseigentümern zu entrichtenden Benutzungsgebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung. Die Grundsteuer richtet sich in der Höhe nach dem Wert des Grundstücks.
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Kassenkredit
Die öffentliche Hand kann einen Kredit aufnehmen, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die Aufnahme des so genannten Kassenkredites ist im Kommunalrecht geregelt. Und zwar eng: Er wird dann eingesetzt, wenn die Verwaltungsausgaben fällig sind, aber die dafür eingeplanten Einnahmen noch nicht verbucht werden konnten.Verschuldete Kommunen setzen Kassenkredite häufig ein, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Kassenkredite sind durch den Rückgang kommunaler Einnahmen nach Angaben des Deutschen Städtetages in dem Zeitraum von 1992 und 2006 erheblich angestiegen: Von etwa 1,2 Milliarden Euro (1992) auf 28,4 Milliarden Euro (2007). Die wesentlichen Gründe liegen im Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitig gestiegenen Sozialausgaben. Und die kommunale Situation verschärft sich weiterhin dadurch, dass Kassenkredite im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr abgebaut werden können.
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Körperschaftssteuer
Die so genannte Körperschaftssteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer und wird von den Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gezahlt. Hier gibt es keine persönliche Haftung. Die Eigentümer haben Einlagen – GmbHs – oder Aktien. Es gibt über 450.000 GmbHs und 7.300 Aktiengesellschaften. Über die Hälfte des Umsatzes und weit die Hälfte aller Unternehmensgewinne entfallen auf Kapitalgesellschaften. Die Körperschaftssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer vom Bund und den Ländern.
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Das so genannte Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beinhaltet Steuersenkungen in Höhe von jährlich rund 8,5 Milliarden Euro. Begünstigt werden vor allem Unternehmen, Eltern, Erben und die Hotelbranche. Unter anderem zahlen Hoteliers für Einnahmen auf Übernachtungen nur noch eine Umsatzsteuer von sieben anstatt 19 Prozent. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag wurden erhöht. Firmenerben sowie erbende Geschwister und Geschwisterkinder zahlen eine niedrigere Erbschaftssteuer. Auch haben Unternehmen mehr Möglichkeiten, Verluste steuermindernd geltend zu machen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist im Januar 2010 in Kraft getreten.