Drei-Klassen-Medizin

 

Die schwarz-gelbe Bundesregierung macht aus der Zwei- eine Drei-Klassen-Medizin und legt die Axt ans Solidarprinzip

Schild: Achtung! Drei-statt Zwei-Klassen-Medizin

Wenn es nach Schwarz-Gelb geht, wird noch in diesem Jahrzehnt das Solidarprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschafft. Zuvor dürfen Ärzte und Pharma-Konzerne nochmal kräftig bei den Patienten zulangen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, FDP, nennt das Transparenz und Wahlfreiheit. Im Gesetz, das eine Woche vor Weihnachten im Bundesrat seine letzte Hürde nahm und zu Neujahr 2011 in Kraft tritt, steht etwas von Kostenerstattung und Mehrkostenregelung. Wir nennen es Drei-Klassenmedizin.

 

Das erwartet die Versicherten und Patienten ab 2011:

 

Beitragserhöhung: um 0,3 Prozentpunkte auf 8,2 Prozentpunkte für GKV-Mitglieder. Arbeitgeber zahlen künftig 7,3 Prozentpunkte. Ihr Beitragsanteil wird eingefroren und bleibt auf Dauer fest.

 

Kopfpauschale: Die Zusatzbeiträge werden zur Kopfpauschale umgebaut. Sie sollen alle künftigen Kostensteigerungen der Krankenkassen abdecken. Sie wird nur noch von den GKV-Mitgliedern erhoben. Alle Mitglieder einer Kasse zahlen den gleichen EURO –Betrag – unabhängig vom Einkommen. Bis 2020 wird mit einer Kopfpauschale in Höhe von 72 EUR gerechnet – zusätzlich zum einkommensabhängigen Beitrag.

 

Sozialer Ausgleich: Ein sozialer Ausgleich wird der Versichertengemeinschaft aufgebürdet: Wenn der durchschnittliche – im Voraus von der Bundesregierung festgelegte - Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt, wird der Kassenbeitrag entsprechend reduziert. Der tatsächliche Zusatzbeitrag der Kasse kann dabei erheblich nach oben oder unten abweichen. Einen Ausgleich dafür gibt es nicht. Und weil selbst für diesen ungerechten Ausgleich keine Steuermittel zur Verfügung stehen, wird das Geld dafür aus dem Gesundheitsfonds entnommen. Am Ende dieses Jahrzehnts werden drei Viertel der GKV-Mitglieder einen Sozialausgleich brauchen.

 

Weniger Leistungen: Damit die großen Zusatzbeiträge noch nicht im Wahljahr 2011 anfallen, wird den Kassen eine zweijährige Nullrunde verordnet – bei erheblich mehr Pflichtaufgaben. Damit steht weniger Geld für die Beratung der Versicherten zur Verfügung, Die Krankenhäuser müssen noch mehr bei der Pflege sparen.

 

Vorkasse: Kassenärzte und andere Dienstleister in der ambulanten Gesundheitsversorgung dürfen künftig auch Kassenpatienten gegen Rechnung behandeln. Das ist in der Regel teurer. Die Kasse erstattet nur den Teil des Betrags, den sie zu zahlen hätte.

 

Mehrkostenregel: Wer in der Apotheke ein Medikament wählt, das teurer ist als mit seiner Krankenkasse in einem Rabattvertrag vereinbart, muss die Mehrkosten selbst tragen. Diese Mehrkosten können erheblich sein, denn die Rabatte für die Kassen betragen manchmal bis zu 80 Prozent des Herstellerpreises. Welche Kosten beim Patienten hängen bleiben ist völlig intransparent.

 

Private Krankenversicherung: Das Ventil zum Wechsel gut Verdienender zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wird weit geöffnet. Schon wer ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann zur PKV wechseln. Bisher waren es drei Jahre. Doch Vorsicht beim Wechsel. Ein einfaches zurück gibt es nicht.

 

Im Ergebnis: Keine Lösung der Finanzprobleme der Krankenversicherung, aber mehr Belastung für Versicherte, Abbau der Solidarität, weniger Leistung für Patienten und noch mehr Zusatzkosten..

 

Gerecht geht anders